Buß- und Bettag
Wann?
Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (16.-22.11.)
Wo?
Sachsen
Geschichte
Die Urform des heutigen Buß- und Bettages gab es bereits vor der Entstehung des christlichen Glaubens im antiken Rom. Dort wurden in Notzeiten von der Regierung Tage verordnet, um durch Gebete und Fasten die Götter gnädig zu stimmen.1 Nachdem das Christentum zur Staatsreligion ernannt wurde, hielt man an den Tagen der Buße, des Betens und des Fastens fest, die fortan sowohl Staat als auch Kirche ausrufen konnten.2
Im Schatten der Türkenkriege hielt die evangelische Kirche 1532 in Straßburg den ersten „Buß- und Bettag“ ab. Die Folge war ein immenser Anstieg der von einzelnen Kirchengemeinden verordneten Buß- und Bettage. Mitte des 19. Jahrhunderts gab es in 28 deutschen Ländern 47 verschiedene Buß- und Bettage an 24 Tagen.2 Folglich wurde im Jahr 1852 von der Eisenacher Konferenz3 ein einheitlicher Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres vorgeschlagen, der aber erst 19344 – rund 80 Jahre später – schlussendlich von allen deutschen Landeskirchen und Ländern anerkannt wurde.1
Während des Krieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und erst 1950 durch die Evangelische Kirche wieder an seinem ursprünglichen Datum eingeführt2, allerdings nicht als gesetzlicher Feiertag. Erst 1981 erlangte er diesen Status in der BRD wieder. 1995 wurde der Buß- und Bettag schließlich zugunsten der Finanzierung einer Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer Sachsen abgeschafft.5
Brauchtum
Auch heute steht der Buß- und Bettag für Reflexion und Besinnung. Dabei wird Buße als Anstoß verstanden, den eigenen Lebensweg zu überdenken und sich auch im Glauben neu auszurichten. Die Gottesdienste werden häufig in den Abendstunden gehalten und politische Verantwortung steht oft im Fokus der Predigt. Traditionelle Bräuche, wie sie von anderen kirchlichen Feiertagen bekannt sind, gibt es nicht.2
Bauernregeln
Da der Buß- und Bettag ein relativ junger und beweglicher Feiertag ist, gibt es keine Bauernregeln, die explizit auf diesen Tag anwendbar sind.
- „Viel Regen im November, viel Wind im Dezember.“
- „Im November viel Nass, auf den Wiesen viel Gras.“
- „Wenn im November die Wasser steigen, so werden sie sich im ganzen Winter zeigen.“
- „November nass, bringt jedem was.“
- „November Donner hat die Kraft, dass er viel Getreide schafft.“
- „Wenn der November regnet und frostet, dies leicht die Saat das Leben kostet.“
- „Novemberschnee tut den Saaten wohl, nicht weh.“
Gesetzliche Regelung
Der Buß- und Bettag ist in Sachsen ein gesetzlicher Feiertag.
In Bayern ist der Buß- und Bettag unterrichtsfrei.6
In Berlin sind evangelische Schüler vom Unterricht befreit. Dies gilt nicht als Fehltag.7
Arbeitnehmer können sich an diesem Tag bei Lohnverzicht (jedoch ohne die Benutzung eines Urlaubstages) in den meisten Bundesländern freinehmen, wenn sie religiösen Pflichten nachgehen.8
Seit seiner Abschaffung 1995 gibt es immer wieder Bestrebungen, den Buß- und Bettag wieder einzuführen. Vor allem die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer sorgen immer wieder für Verwirrung und Ärger. Derzeit sieht das Bundesverfassungsgericht allerdings keinen Änderungsbedarf.9
Nächste Termine
- Mi, 20.11.2024
- Mi, 19.11.2025
- Mi, 18.11.2026
- Mi, 17.11.2027
- Mi, 22.11.2028
Quellen
- Die Geschichte des Buß- und Bettages (heiligenlexikon.de)
- Kurze Geschichte des Buß- und Bettages (ekiba.de)
- Die Eisenacher Konferenz (stilkunst.de)
- Reichsgesetz über die Feiertage von 1934 (documentarchiv.de)
- Finanzierung der Pflegeversicherung neu regeln - Beschäftigte entlasten - Buß- und Bettag erhalten (sachsen.dgb.de)
- Schulkalender des Kulturministeriums Bayern (km.bayern.de)
- Regelung der Berliner Schulen zum Buß- und Bettag (berlin.de)
- Warum der Buß- und Bettag kein Feiertag mehr ist (t-online.de)
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Buß- und Bettag (bundesverfassungsgericht.de)